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Zivilrecht

OGH: § 140 ABGB – Unterhaltsbemessung iZm Abfertigung

Für Zwecke der Unterhaltsbemessung ist eine vom Unterhaltspflichtigen bezogene Abfertigung in der Regel auf so viele Monate aufzuteilen wie diese Abfertigung Monatsentgelten entspricht, jedoch kann im Einzelfall auch ein anderer Aufteilungsschlüssel herangezogen werden

14. 02. 2012
Gesetze: § 140 ABGB, § 13a BUAG
Schlagworte: Familienrecht, Unterhalt, Bemessung, Abfertigung, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse

GZ 3 Ob 201/11x, 08.11.2011

OGH: Die Rechtsauffassung des Rekursgerichts, dass die vom Unterhaltsschuldner von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse bezogene Abfindung für nicht konsumierten Urlaub in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen ist, wobei sie auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen ist, entspricht der höchstgerichtlichen Rsp.

Die Beurteilung der Frage, in welcher Weise eine vom Unterhaltsschuldner bezogene Abfertigung in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Für Zwecke der Unterhaltsbemessung ist eine vom Unterhaltspflichtigen bezogene Abfertigung in der Regel auf so viele Monate aufzuteilen wie diese Abfertigung Monatsentgelten entspricht, jedoch kann im Einzelfall auch ein anderer Aufteilungsschlüssel herangezogen werden. Dass im Einzelfall auch andere Einrechnungsmethoden denkbar oder sogar zweckmäßig wären, rechtfertigt für sich allein nicht die Anrufung des OGH zur Wahrung der Rechtssicherheit.

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