Ausländische Kfz-Kennzeichentafeln sind inländischen öffentlichen Urkunden nicht gleichgestellt
GZ 13 Os 117/10w, 18.11.2010
OGH: Der Tatbestand des § 224a StGB bezieht sich ausschließlich auf besonders geschützte Urkunden iSd § 224 StGB. Nach den Urteilskonstatierungen besaß der Angeklagte falsche englische Kennzeichentafeln, also falsche ausländische öffentliche Urkunden. Diese sind aber nur dann vom Schutzbereich des § 224 StGB umfasst, wenn sie durch Gesetz oder zwischenstaatlichen Vertrag inländischen öffentlichen Urkunden gleichgestellt sind, was auf ausländische Kfz-Kennzeichentafeln gerade nicht zutrifft.