Die Dienstpflichten eines Lehrers sind durch die Aufgaben der Schule, insbesondere auch iZm der inneren Ordnung des Schulwesens inhaltlich bestimmt, sodass iSe Verknüpfung dieser sich aus dem Schulrecht ergebenden Aufgaben mit den Dienstpflichten des Lehrers dieser nicht nur zur regelmäßigen Unterrichtserteilung und zur Einhaltung der vorgeschriebenen Unterrichtszeit, sondern auch zur Erfüllung der sonstigen sich aus seiner lehramtlichen Stellung ergebenden Aufgaben verpflichtet ist
GZ 2010/12/0195, 17.10.2011
VwGH: Die Dienstpflichten eines Lehrers sind durch die Aufgaben der Schule, insbesondere auch iZm der inneren Ordnung des Schulwesens inhaltlich bestimmt, sodass iSe Verknüpfung dieser sich aus dem Schulrecht ergebenden Aufgaben mit den Dienstpflichten des Lehrers dieser nicht nur zur regelmäßigen Unterrichtserteilung und zur Einhaltung der vorgeschriebenen Unterrichtszeit, sondern auch zur Erfüllung der sonstigen sich aus seiner lehramtlichen Stellung ergebenden Aufgaben verpflichtet ist.