Die Aufforderung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch ist (auch) eine Aufforderung zur Eigeninitiative, deren Verweigerung iSd § 10 Abs 1 Z 4 AlVG zum Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld führt
GZ 2009/08/0264, 21.12.2011
In einem Beratungsgespräch in der regionalen Geschäftsstelle des AMS wurde nach der Aktenlage erörtert, dass die Bf entweder am 4. August 2009 an der Jobbörse von G teilnehme oder mit der Projektverantwortlichen ein Vorstellungsgespräch vereinbare. Die Bf entschied sich dafür, selbst Kontakt mit der Projektverantwortlichen aufzunehmen; ihr wurde sodann der Auftrag erteilt, sich bis 29. Juli 2009 persönlich beim Verein G zu bewerben.
VwGH: Diese Aufforderung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch ist (auch) eine Aufforderung zur Eigeninitiative, deren Verweigerung iSd § 10 Abs 1 Z 4 AlVG zum Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld führt.
Die Bf verweigerte in der Folge - unstrittig - die Vereinbarung eines Vorstellungstermins. Dass die Vereinbarung und Absolvierung eines Vorstellungsgespräches für die Bf entsprechend ihren persönlichen Fähigkeiten nicht zumutbar gewesen wäre, ist nicht ersichtlich.
Dass die Verweigerung eines Vorstellungstermins dazu führt, dass ein Beschäftigungsverhältnis nicht zustande kommt, ist notorisch; es liegt sohin auch der für den Ausspruch des Verlustes erforderliche Vorsatz vor.