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Gesetzgebung

Korruption: Der selbstzerstörerische Ausstieg

Unternehmen, die aus Korruptionsszenarien aussteigen wollen, drohen stattliche Teile des Umsatzes per Verfall zu verlieren; Individualtäter, die sich als Kronzeugen betätigen, müssen Sanktionen fürchten

06. 02. 2012
Gesetze:
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Verfall des Umsatzes. Anders als nach alter Rechtslage ist seit 1.Jänner 2011 nicht mehr bloß der aus einer Korruption erzielte Gewinn abzuschöpfen. Vielmehr umfasst der Verfall nunmehr nach dem Bruttoprinzip im Wesentlichen den gesamten Umsatz, der aus dem durch Korruption erlangten Geschäft erzielt wurde.

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