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Gerichtsbarkeit

Wer den Prozess unnötig verzögert, wird zur Kasse gebeten

Immer wieder stellte eine beklagte Partei in einem Verfahren ähnliche Anträge, die das Verfahren jahrelang aufhielten. Dem Kläger reichte es: Er forderte den Ersatz für alle Schäden, die durch die Verzögerungstaktik des Gegners entstanden. Zu Recht, befand der OGH

01. 02. 2012
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