Kurz vor Beschlussfassung des Budgetbegleitgesetzes 2012 (BBG 2012) durch das Parlament, nahm man noch Änderung des Außerhandelsgesetzes (AußHG) auf. Dadurch muss der Finanzminister eine Beteiligung an einem österreichischen Unternehmen, welches der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dient, genehmigen
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