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Strafrecht

OGH: Vorbereitung von Suchtgifthandel gem § 28 Abs 1 SMG

§ 28 Abs 1 SMG ist in Bezug auf die Begehungsformen des Erwerbens und des Besitzens von Suchtgift als alternativer Mischtatbestand angelegt

20. 05. 2011
Gesetze: § 28 Abs 1 SMG
Schlagworte: Vorbereitung von Suchtgifthandel, Erwerben, Besitzen, Mischtatbestand

GZ 13 Os 79/10g, 19.08.2010
OGH: § 28 Abs 1 SMG ist in Bezug auf die Begehungsformen des Erwerbens und des Besitzens von Suchtgift als alternativer Mischtatbestand angelegt. Die Annahme einer der beiden als verwirklicht angesehenen Alternativen unter dem Aspekt der Subsumtion zu bekämpfen, ist daher nicht möglich.

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