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Strafrecht

OGH: Leistungsfrist bei Privatbeteiligtenzusprüchen – Änderung der Rechtslage

Gem § 366 Abs 2 StPO iVm § 409 ZPO ist bei Privatbeteiligtenzusprüchen eine Leistungsfrist zu setzen

24. 01. 2012
Gesetze: § 366 StPO, § 409 ZPO
Schlagworte: Privatbeteiligter, Privatbeteiligtenzusprüche, Leistungsfrist

GZ 15 Os 171/10a, 16.03.2011

OGH: Die vom Erstgericht vorgenommenen Privatbeteiligtenzusprüche erfolgten zu Recht unter Setzung einer 14-tägigen Leistungsfrist, weil § 366 Abs 2 StPO idF BGBl I 2007/93 in Ansehung der Entscheidung über die privatrechtlichen Ansprüche im Wege des darin nunmehr enthaltenen Klammerzitats ua auf § 409 ZPO verweist, dessen Abs 1 die Bestimmung einer solchen Frist grundsätzlich vorsieht.

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