Bei Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes des § 281a StPO ist auf die Verdachtsannahmen des OLG abzustellen
GZ 13 Os 65/10y, 19.08.2010
OGH: Bei Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes des § 281a StPO ist auf die Verdachtsannahmen des OLG abzustellen.